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   BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03   

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https://dejure.org/2003,15404
BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03 (https://dejure.org/2003,15404)
BayObLG, Entscheidung vom 19.02.2003 - 3Z BR 21/03 (https://dejure.org/2003,15404)
BayObLG, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 3Z BR 21/03 (https://dejure.org/2003,15404)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Berufsbetreuers als Nachlassverbindlichkeit bei dessen Tod; Abhängigkeit des Eintritts einer Staatskasse vom Bestand des Nachlasses unter Berücksichtigung der dem Erben zustehenden Schongrenzen; Verwertbarkeit der Vermögenstgegenstände eines ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung der Staatskasse für die Betreuervergütung nach dem Tod des Betreuten, Aktivnachlass, Überschuldung des Erben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836a § 1836e
    Haftung der Staatskasse für Betreuervergütung - überschuldeter Erbe und drohende Zwangsvollstreckung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1305
  • FamRZ 2003, 1129
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BayObLG, 11.09.2001 - 3Z BR 251/01

    Vergütung des Betreuers aus dem Nachlass des Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03
    In diesen Fällen ist der Staat verpflichtet, zunächst für die Vergütung aufzukommen (vgl. BayObLG BtPrax 2002, 40/41 m. w. N.).

    Der Erbe kann in aller Regel unter Belastung der Eigentumswohnung ein Darlehen aufnehmen und dieses für die Tilgung der Vergütungsforderung verwenden (vgl. den erwähnten Senatsbeschluss BtPrax 2002, 40/41).

    Wird die Betreuung einem Berufsbetreuer oder Betreuungsverein übertragen, korrespondiert zwar mit der Bestellung zum Betreuer die Verpflichtung des Staates, die Erstattung der zum Zweck der Führung der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303, BayObLG BtPrax 2002, 40).

  • BayObLG, 09.10.1997 - 3Z BR 225/97

    Mittellosigkeit des Betreuten - Vergütungsanspruch des Betreuers bei überlanger

    Auszug aus BayObLG, 19.02.2003 - 3Z BR 21/03
    Wird die Betreuung einem Berufsbetreuer oder Betreuungsverein übertragen, korrespondiert zwar mit der Bestellung zum Betreuer die Verpflichtung des Staates, die Erstattung der zum Zweck der Führung der Betreuung gemachten Aufwendungen und die Entlohnung sicherzustellen (vgl. BayObLGZ 1997, 301/303, BayObLG BtPrax 2002, 40).
  • BayObLG, 01.10.2003 - 3Z BR 161/03

    Neuer Festsetzungsantrag wegen Betreuervergütung nach ursprünglicher

    Deshalb kann ein Zweitantrag nur dann zum Erfolg führen, wenn der Betreuer seinerseits das ihm Mögliche und Zumutbare getan hat, um seinen Vergütungsanspruch gegen den Betreuten oder dessen Nachlass durchzusetzen (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 1305/1306).
  • OLG Celle, 12.06.2003 - 6 U 239/02

    Bestand und Entwicklung eines vom Erblasser übertragenen Wertpapierdepots ;

    Sie kann sich isoliert betrachtet auch darauf beschränken, den den Pflichtteil verlangenden Abkömmling nach dem Tod des Längstlebenden von der gesetzlichen Erbfolge auszuschließen, also lediglich eine bedingte Enterbung enthalten (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Februar 2003 - 6 W 9/03 -, in: OLGR 2003, 123).
  • OLG Rostock, 22.07.2005 - 6 U 132/04

    Zu den Anforderungen an die Substantiierung von Parteivorträgen

    Hingegen ist es dem Gericht nicht zumutbar und ist es auch nicht seine Aufgabe, sich "das Passende" aus umfangreichen Anlagen selbst herauszusuchen (vgl. BVerfG, NJW 1994, 2683; Köln OLGR 2003, 123; Zöller/Greger, a.a.O., § 130 Rn. 2 u. § 253 Rn. 12a).
  • OLG Schleswig, 11.02.2005 - 2 W 99/04

    Maßgeblicher Beurteilungszeitraum für Mittellosigkeit des Betreuten

    b) Die Beteiligte zu 1. braucht sich nicht entgegenhalten zu lassen, dass die insoweit fehlende Durchsetzbarkeit ihrer Ansprüche gegen die Betroffene auf Umständen beruht, die sie selbst zu vertreten hat (vgl. BayObLG FamRZ 2004, 305; NJW-RR 2003, 1305, 1306).
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